Altersvorsorge
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Der Ansprechpartner bei der Riester-Rente ist die zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die mit sämtlichen, mit der Förderung verbundenen Aufgaben betreut ist.Die Ausdehnung der zugangsberechtigten Personen ist relativ hoch, bis auf wenige Gruppen ist fast jeder Erwachsene zugangsberechtigt.
Ausnahmen sind die nicht rentenversicherungspflichtigen Studenten, Sozialhilfebezieher, Altersrentner und nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Seit 2005 können aber auch diese Gruppen über die Rürup-Rente staatliche Förderung beziehen.