Die Vorteile der Rürup-Rente

Ein wesentlicher Vorteil ist es das selbst im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit und dem Bezug von ALG 2 das angesparte Vermögen unberücksichtigt bleibt. Desweiteren gibt es bei der Rürup Rente auch einen Pfändungsschutz während der Zeit des Ansparens. Die eingezahlten Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch als Sonderabgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Voraussetzungen sind zum Beispiel das der Renteneintritt nicht vor dem 60 Lebensjahr stattfindet und das die Ansprüche aus dem Rürup Vertrag weder vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Die Einzahlungen der Rürup Rente können variabel erfolgen. Entweder man leistet eine Einmalzahlung oder man zahlt monatlich, jährlich, vierteljährlich oder ein mal im Jahr einen bestimmten Beitrag.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

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