Verschenken Sie nicht die Riester Förderbeträge

Schon seit dem Jahre 2002 zeigt sich der Staat spendabel bei denen, die zusätzlich etwas für ihre Altersvorsorge tun. Er gewährt die Riester Förderbeträge als Zulagen. Diese Riester Förderbeträge können Sie erhalten wenn Sie als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig oder aktiver Beamter sind.

Wer im Jahr 4% seines Vorjahreseinkommens, einschließlich der Riester Förderbeträge, in einen geförderten Vorsorgevertrag zahlt, erhält die Höchstförderung. Die Riester Förderbeträge betragen als Grundzulage 154 € im Jahr. Für jedes Kind, für das im Jahr Kindergeld gezahlt wurde, wird eine Kinderzulage von 185 € gezahlt.

Die Riester Förderbeträge erhalten sogar die Ehegatten, auch wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig oder sogar selbständig sind. Sie erhalten für ihren Vertrag die Grundzulage von 154 € ohne einen einzigen Euro selbst einzuzahlen. Voraussetzung ist nur, dass der andere Ehegatte einen Vertrag hat und die Riester Förderbeträge erhält.

Und so sieht die Riesterförderung aus. Jahreseinkommen Brutto = 30.000 €, 2 Kinder, Ehegatte nicht berufstätig.

Riester Förderbeträge: Grundzulage Ehemann = 154 €
Grundzulage Ehefrau = 154 €
Zulage 2 Kinder = 370 €
Gesamtförderung = 678 €
Um diese Förderung zu erhalten, zahlen Sie im Jahr
einen Eigenbetrag in Höhe von = 522 €

Das ist ein gutes Geschäft. Für Ihre Einzahlung erhalten Sie 129% Rendite.
Zusätzlich werden die eingezahlten Beiträge und die vom Staat auf den Vorsorgevertrag überwiesenen Förderbeträge jährlich verzinst. Zögern Sie nicht, diese Geschenke anzunehmen.

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