Rürup-Rente hat deutliche unterschiede

Ähnlich wie die Riester-Rente hat auch die Rürup Rente ihren Namen von einem Mann des aktuellen Zeitgeschehens: Bert Rürup ist Professor für Volkswirtschaftskunde an der Universität in Essen.
Unter der Rürup-Rente, die Ihnen sicherlich auch als Basisrente bekannt sein dürfte, versteht man eine von Seiten des Staates subventionierte Altersvorsorge. Inhaltlich basiert die Rürup-Rente auf einem Rentenversicherungsvertrag, der aktuellen und zukünftigen Rentenempfängern eine gesicherte staatliche Altersvorsorge garantieren soll.

Synonym zur Riester-Rente gibt es auch bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Dies meint, dass die in der Rentenversicherung angesparte Summe nicht als Ganzes ausbezahlt werden darf, sondern bei Beginn des Rentenanspruches dem Rentner monatlich ausbezahlt wird. Somit unterscheidet sich die Rürup Rente deutlich von vielen anderen privaten Anlageformen, wie beispielsweise einer Lebensversicherung.

Ebenso wie die Riester-Rente bleibt auch das angesparte Kapital in einem Rürup Rentenvertrag im Falle der Inanspruchnahme von ALG II Leistungen unberücksichtigt. Der Versicherte muss also den Vertrag nicht vorzeitig auflösen, um mit Hilfe des freiwerdenden Kapitals seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ebenso wenig kann das Vermögen in der Ansparphase einer Rürup Rente gepfändet werden.
Der Versicherte kann also auf einige Vorteile zurückgreifen, wenn er sich für den Abschluss einer Rürup Rente entscheidet.

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