Rürup Rente für Freiberufler

Im Jahr 2005 wurde die Rüru-Rente eingeführt. Sie ähnelt in Grundzügen der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet sich jedoch in einigen spezifischen Merkmalen. Es wird Beispielsweise frühestens nach dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rentenzahlung zugesichert Dadurch ist die Rürup-Rente besonderes für Freiberufler interessant. Sie ist etwas flexibler als die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings kann sie nicht vererbt, nicht beliehen, nicht veräußert, nicht übertragen und nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Diese Einschränkungen sind angesichts der relativ niedrigen Beiträge allerdings akzeptabel.

Eine Rürup Rentenversicherung ist daher vor allem für Selbstständige und freiberuflich Tätige interessant. Denn Freiberufler werden durch die Riester Rente nicht gefördert und können ansonsten Beitragszahlungen nur in eine private Altersvorsorge einzahlen, bei der sie allerdings keine Steuererleichterungen erwarten können.
Die Rürup-Rente für Freiberufler ist des weiteren zu einem hohen Teil steuerlich absetzbar. Dieses Jahr können 66 % der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich verrechnet werden. Dieser Satz wird bis 2025 jährlich um 2% ansteigen.

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