Mehr Schutz in der privaten Altersvorsorge

In der heutigen Zeit der Rentendiskussionen suchen immer mehr Bundesbürger Schutz in privaten Altersvorsorgen. Die mit Sicherheit beliebteste und meistgenutzte Form der Vorsorge ist die Riester-Rente, die einem bestimmen Personenkreis zusteht. Alle Arbeitnehmer in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis können ihre gesetzliche Altersvorsorge mit der Riester-Rente absichern und aufbessern.

Der Name dieser speziellen Rentenversicherung stammt von dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester, der die Reform der Rentenversicherungen initiiert hatte. Anlass war die Kürzung der staatlichen Altersvorsorge eines typischen Rentenempfängers von 70 auf 67 Prozent.
Dieser inoffizielle Name der Riester-Rente hat bereits im Wort „riestern“ ein gängiges deutsches Wort kreiert, das aus dem täglichen Sprachgebrauch nicht mehr wegzudenken ist.

Im Gegensatz zu vielen anderen privaten Altersvorsorgen bleibt die Riester-Rente auch im Falle der Inanspruchnahme von ALG II Leistungen unberührt. Dies bedeutet, dass der Versicherte die Riester-Rente nicht vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen muss um so an die bisher gezahlte Summe zu kommen, die er im Falle von Sozialleistungen für das Bestreiten seines Lebensunterhaltes verwenden müsste. Somit ist die Riester-Rente eine krisensichere Vorsorgeform, deren Beliebtheit sicherlich weiterhin steigen wird.

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Vergleich und Angebot zur privaten Altersvorsorge

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