Die Grundlagen zur Rürup-Rente

Die Rürup Rente wird auch oft mals als Basisrente bezeichnet und seit 2005 vom Staat gefördert. In ihren Leistungskriterien entspricht die Rürup Rente denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Unterschied aber ist dass es nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt ist. Bei der Rürup Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausbezahlt wird, sondern als monatliche lebenslange Rente ausgeschüttet wird. Der Sparer kann somit eine solide Altersvorsorge aufbauen die auch noch staatlich gefördert wird.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

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