Die Grundlagen zur Rürup-Rente
Die Rürup Rente wird auch oft mals als Basisrente bezeichnet und seit
2005 vom Staat gefördert. In ihren Leistungskriterien entspricht die
Rürup Rente denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Unterschied
aber ist dass es nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt ist. Bei
der Rürup Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet dass der
angesparte Betrag nicht in einer Summe ausbezahlt wird, sondern als
monatliche lebenslange Rente ausgeschüttet wird. Der Sparer kann somit
eine solide Altersvorsorge aufbauen die auch noch staatlich gefördert
wird.