Wer kann sich versichern?

Die wesentlichen Details jedes Versicherungsvertrages müssen bei den britischen Lebensversicherern, wie bei allen anderen Versicherern, welche innerhalb der EU tätig sind, gemäß EU-Recht den Kunden bereits vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Dies beinhaltet das Anlageverfahren der Gelder, die Versicherungsbedingungen und das Vertragsrecht, sowie nicht zur Anlage vorgesehene Einbehalte von den Beiträgen und die mit den Verträgen verbundenen Risiken. Zur Information und als Einstieg in die oft komplexe Materie des britischen Versicherungmarktes werden den Kunden auch bei britischen Lebensversicherern vorab unverbindliche Illustrations- und Modellrechnungen vorgelegt, in welcher fiktive Wertentwicklungen berechnet und auf der Basis verschiedener Wachstumsszenarien unter Berücksichtigung aller Abzüge von den Beiträgen dargelegt sind. Diese Modellrechungen sind wichtig, da sie insbesondere durch ihre genaue Aufstellung für den Kunden erkennen lassen, welche Rendite erzielt werden muss, damit die Anlage die Abzüge vom Beitrag wieder ausgleicht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rückkaufswerte leider nicht garantiert werden und auch die anfallenden Abschlusskosten nicht bei Abschluss und in der Anlaufphase, berücksichtigt werden sondern diese, wie in einigen anderen kontinentaleuropäischen Ländern auch, so ab 2008 auch in Deutschland , über 5 Jahre verteilt werden.

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