Gibt es einen Insolvenzschutz?

1974 schuf die britische Regierung mit dem „Policyholder Protection Act“ bereits eine gesetzliche Grundlage zur Absicherung der Anleger im Falle einer Versicherungsinsolvenz, diese gilt allerdings nicht für die Kunden, die ihren Wohnsitz außerhalb Großbritanniens haben. Zusätzlich dazu wurde die FSA eine britische Versicherungsaufsicht eingerichtet.

Im Fall eines insovlenten Versicherers führte dies zu einer Belastung der deutschen Versicherten, welche eine Untersuchung des europäischen Parlamentes erfoderlich machte, die noch nicht entschieden ist. Der Sicherungsfonds, auch bezeichnet als FCFS „Financial Services Compensation Scheme“ igehört zu den verpfichtenden für britische Versicherer, er deckt im Insolvenzfall sofort die ersten GBP 2.000,- zu 100% und danach deckt er bis zu 90% des aktuellen, vom Markt vorgegebenen Rückkaufswertes.

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